Im Arbeitsrecht beraten wir sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite zu allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen sowie in der Beratung zu Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sofern eine gerichtliche Auseinandersetzung gefordert ist, vertreten wir Sie zudem vor den Arbeitsgerichten.
Nachfolgend erhalten Sie einen Auszug aus unserem Beratungsangebot. Sollten Sie nicht sofort fündig werden, sprechen Sie uns trotzdem gerne an.