Ihre Mitarbeiter (sowohl Mütter als auch Väter) haben einen Anspruch auf Elternzeit. Ihre Mitarbeiter können sich bis zu 3 Jahre pro Kind von der Arbeit freistellen lassen, um das Kind zu erziehen und zu betreuen. Während dieser Zeit haben die Mitarbeiter zwar keinen Gehaltsanspruch, können aber nur unter sehr strengen Voraussetzungen gekündigt werden und müssen nach Ende der Elternzeit wieder beschäftigt werden.
Als Arbeitgeber sollten Sie außerdem beachten, dass Ihre Mitarbeiter einen Urlaubsanspruch auch während der Elternzeit ansammeln. Sie haben aber die Möglichkeit, den Urlaubsanspruch für die Zeit der genommenen Elternzeit entsprechend zu kürzen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Mitarbeitern bereits bei Beginn der Elternzeit entsprechend mitzuteilen, dass die Urlaubsansprüche für die Dauer der Elternzeit entsprechend anteilig gekürzt werden.