Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehegatten / Lebenspartner während der Ehe getrennt, d.h. jeder bleibt Alleineigentümer seiner Vermögensgegenstände. Ein Ausgleich erfolgt bei der Scheidung, indem das Anfangsvermögen und das Endvermögen der Ehegatten / Lebenspartner ermittelt wird. Ein Zugewinn besteht dann, wenn das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt. Besonders zu berücksichtigen sind hierbei auch persönliche Zuwendungen, die ein Ehegatte in Form von Schenkungen oder Erbschaften erhalten hat. An diesem, so genannte, priveligierter Erwerb soll der andere Ehegatte nicht partizipieren, da es sich hierbei um eine persönliche Zuwenung an den begünstigten Ehegatten handelt.