Google Fonts Abmahnungen
Erste Kanzleien mahnen massenhaft Webseitenbetreiber wegen eines angeblichen Verstoßes wegen Google Fonts gegen die DSGVO ab. Wir erläutern Ihnen, worum es in diesem Schreiben geht und wie Sie sich verhalten sollten.
Mit dem Ende des Jahres 2021 endet auch das erste Jahr in unserer zu Beginn des Jahres neu gegründeten Kanzlei. Wir blicken zurück auf eine spannende Zeit, tolle Erlebnisse und tolle Menschen, die uns den Start trotz der anhaltenden Corona-Pandemie leicht gemacht haben.
Deshalb möchten wir unseren herzlichen Dank aussprechen! An all diejenigen, die uns bei dem Aufbau unserer Kanzlei tatkräftig unterstützt haben, aber auch an die vielen Mandantinnen und Mandanten, die uns ihre Rechtsangelegenheiten anvertraut haben und nicht davor zurückgeschreckt sind, mit uns neu zu starten.
Wir freuen uns sehr, dass wir mit unserem modernen Beratungskonzept neue Mandate gewinnen und viele Menschen von unserer zukunftsorientierten Rechtsberatung überzeugen konnten. Die digitalen Arbeitsprozesse unserer Kanzlei haben sich als besonders hilfreich erwiesen: so konnten wir die Rechtsangelegenheiten effektiv, kostengünstig und erfolgreich erledigen.
Für das Jahr 2022 wünschen wir Ihnen gutes Gelingen, Glück und Gesundheit!
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und blicken positiv in das neue Jahr 2022.
Erste Kanzleien mahnen massenhaft Webseitenbetreiber wegen eines angeblichen Verstoßes wegen Google Fonts gegen die DSGVO ab. Wir erläutern Ihnen, worum es in diesem Schreiben geht und wie Sie sich verhalten sollten.
Das Bundesarbeitsgericht – das höchste deutsche Arbeitsgericht – hat entschieden, dass alle Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind.
BGH erteilt Fitnessstudios eine Absage: keine einseitige Vertragsverlängerung im Falle einer coronabedingten Schließung.
Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge hat der Gesetzgeber eine weitere Stärkung von Verbraucherrechten vorgenommen.
Zum 01.01.2022 wurden die Warenkauf- und Digitale-Inhalte-Richtlinie umgesetzt. Damit gehen wesentliche Änderungen im Kaufrecht einher.
Mit dem ab dem 01.12.2021 geltenden TTDSG werden insbesondere neue Regelungen zum Online-Tracking umgesetzt. Was jetzt zu tun ist.